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Garantie auf die Zahnersätze

Unsere Zahnarztpraxis und unser Zahntechniklabor geben unseren PatientInnen ausschliesslich für die technischen Arbeiten der bei uns angefertigten Zahnersätze eine Garantie.

Das Zahntechniklabor stellt nach der Fertigstellung und Übergabe eines Zahnersatzes einen Garantieschein aus, womit es garantiert, dass zur Fertigstellung des Zahnersatzes der PatientInnen nur weltweit anerkannte Materialien von bester Qualität verwendet wurden und dass das Fachkenntnis der Zahnärzte, dern Mitarbeiter, die Maschinen und die angewandte Technologie den höchsten Ansprüchen nachkommen.

Wie kann man die Garantie in Anspruch nehmen?

Gegen Vorzeigen dieses Garantiescheins können die PatientInnen ihre Ansprüche auf Garantie bei bestimmungsgemässer Verwendung des Zahnersatzes nach dem Einbau ausschliesslich in unserer Zahnarztpraxis und Zahnklinik zur Geltung bringen und in Anspruch nehmen.

Wo ist die Garantie auf den Zahnersatz gültig?

Die Garantie kann ausschließlich hierorts in der Zahnarztpraxis und Zahnklinik in Mosonmagyaróvár Ungarn in Anspruch genommen werden, wo Sie Ihren Zahnersatz angefertigt und erhalten haben. Voraussetzung der Garantie ist die jährliche Kontrolluntersuchung.

Auf festsitzende Zahnersätze aus Keramik werden 3 Jahre Garantie, auf weitere Zahnwerke (z.B.: herausnehmbare Zahnersätze, Kompositfüllungen) wird 1 Jahr Garantie gewährleistet.

Voraussetzungen der Zahnarzt Garantie:

  • Der/Die Patient/In soll auf seine/ihre Mundhygiene achten.
  • Der Patient/In soll die zahnärztlichen Anweisungen befolgen.
  • Den Zahnersatz sachgemäß und bestimmungsgemäß benutzen, tragen, putzen und speichern.
  • Die jährliche Kontrolltermine einhalten.
  • Es wird für provisorische Zahnersätze und für solche Arbeiten, die als Nachbehandlung zu betrachten sind, z.B.: Entfernung der Naht nach einer Operation, Unterfütterung einer Prothese, keine Garantie geleistet.

Die PatientInnen erhalten drei Jahre Garantie für die folgenden technischen Arbeiten:

a) bei fixen Zahnersätzen (Porzellanbrücken und Kronen):

  • wenn der fixe Zahnersatz zerbricht
  • im Fall eines fixen Zahnersatzes, wenn der Zement sich ablöst
  • auf die gegossenen Teile und Retentionsstifte, wenn der Zement sich ablöst

b) bei Inlays:

  • im Falle des Aus- oder Abbrechen und auf das Zurückkleben (wenn unbeschädigt ist).

Des weiteren erhalten Sie ein Jahr Garantie:

a) auf Voll- und Teilprothesen:

  • wenn das Kunstglied aus der Prothese ausbricht
  • auf den Bruch der Klammer, der Geschiebe, des Stegs und der Teleskopkrone
  • wenn die Prothese zerbricht

b) auf die Implantat-Aufbauen (für den universalen Stumpf)

c) auf Füllungen:

  • wenn die Füllung ausfällt, ausbricht

Die Garantie bezieht sich nicht:

  • auf die Unterfütterung bei herausnehmbaren Zahnersatz
  • auf den Wechsel des Plastikteiles von der Geschiebe bei Prothesen mit Geschiebe (Materialabnützung)
  • auf anatomische Änderungen
  • auf die ästhetische Erscheinung des Zahnersatzes (Farbe, Form), wir können sie nur vor der Übergabe korrigieren (wir sichern Ihnen Zahnproben vor der Übergabe)
  • auf provisorischen Zahnersatz (Krone, Prothese) ·auf die gegossenen Teile und Retentionsstifte im Fall eines Bruches
  • auf die Erkrankungen des eigenen Zahnes (wenn der Zahn unter der Krone, Füllung oder Inlay hohl ist, sowie auf das Resultat der Wurzelbehandlung) und auf die daraus entstehenden Mehrkosten
  • auf die Probleme, welche durch die Phthisis der Gingiva auftreten
  • auf mundchirurgische Eingriffe
  • auf die Implantatschraube, und wenn das Implantat mit dem Zahnersatz drauf vom Knochen sich ausstosst ·sowie auf Behandlungen, welche trotz der gegensätzlichen Meinung des Zahnarztes vom Patienten verlangt werden
  • wenn beim Biss des Patienten Parafunktionen vorhanden sind
  • im Fall von Zahnfehlstellungen

Wichtig: Wir übernehmen jegliche Garantie-Reparatur nur im Fall entsprechender Mundhygiene und wenn der Patient halbjährlich bei uns zu einer Nachkontrolle erscheint.

Die Garantie gilt nur, wenn Sie das Problem in unserer Zahnarztpraxis im Voraus per Email oder telefonisch melden, und hierorts reparieren lassen. Sobald Sie sich bei einem fremden Zahnarzt behandeln lassen, verfällt die Garantie. Die Garantie enthält keine Geld-Zurückzahlung. Fälle, welche nicht oben angeführt wurden, werden gesondert behandelt.

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